Schadensfälle

Referenzen / Erfahrungen:

  • Bewertung von Wohngebäuden
  • Bewertung von Gewerbe- Handels- und Industrieimmobilien
  • Ermittlung der Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie der Wiederherstellungskosten nach § 10 ABL
  • Im Schadenfall: Ermittlung einer Ausgleichsanspruchsgrundlage (Aufräumungskosten, Wiederherstellungskosten, entgangenem Gewinn, Betriebseinrichtungen, Inventar)
  • Im Schadenfall: Vermarktung / Ausschreibung geschädigter Wage im Rahmen der Schadensminderung


wesentliche Rechtsgrundlagen:

  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • BauGB (Baugesetzbuch)
  • ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)
  • Vergleichswertrichtlinie VW-RL
  • Sachwertrichtlinie SW-RL
  • Ertragswertrichtlinie EW-RL
  • Normalherstellungskosten NHK 2010
  • ABL (Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung)

dazu vorhandene Literatur:

  • BKI Baukosten Altbau
  • BKI Baukosten Gebäude
  • Kleiber, Simon, Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken
  • Kleiber, Wolfgang: Wertermittlungsrichtlinien 2006
  • Sander, Weber: Lexikon der Immobilienwertermittlung
  • Gabler: Wirtschaftslexikon
  • Fischer, Lorenz, Biederbeck, Astl: Verkehrswertermittlung von Grundstücken
  • Bundesamt für Statistik, verschiedene Statistiken, Preise, Indizes
  • Fischer, Lorenz: Neue Fallstudien zur Wertermittlung

§ 249 BGB:

  1. Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
  2. Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


Methodik / Vorgehensweise

Skizzierung der rechtlichen Grundlagen im Auftrag Skizzierung der zu bewertenden Betriebsteile im Auftrag, Abgrenzung (Vorgaben durch den Versicherer bzw. des Versicherungsvertrags) Bestandsaufnahme der Gebäude sowie der einzubeziehenden Grundstücke bzw. Gegenstände Ableitung des Wertermittlungs- sowie des Qualitätsbemessungsstichtags Ermittlung der betriebsindividuellen Zusammenhänge (z.B. Pachtverträge, Verträge mit angegliederten eigenständigen Unternehmen, Lieferverträge , Abnahmeverträge Windkraft, Fotovoltaik, etc.) Ermittlung des Ertragswerts (Basis Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung) nach § 17 ff. ImmoWertV Ermittlung des Sachwerts nach § 21 ff. ImmoWertV Im Schaden: Ermittlung der Schadensumme (unter Berücksichtigung von Möglichkeiten der Schadensminderung, z: B. Verkauf beschädigter Ware, etc.) Überprüfung der Versicherungswerte (Berechnung der Sach- und Wiederherstellungskosten) auf Grundlage der BKI-Kostenkennwerte