Existenzgefährdung

Referenzen / Erfahrungen:

  • Inanspruchnahme von Land für öffentliche Bauprojekte
  • Feststellung von Unzumutbarkeiten ausgelöst durch den Landentzug, Um-Mehrwege, An- und Durchschneidungen, Gülleüberschuss, etc.
  • Feststellung des Verlusts etwaiger Flächenprämienansprüche
  • Ermittlung des Gewinns, der Eigenkapitalbildung, der Faktorentlohnung vor dem Eingriff
  • Ermittlung des Gewinns, der Eigenkapitalbildung, der Faktorentlohnung nach dem Eingriff
  • Entwicklung von Konzepten zur Schadenminderung


wesentliche Rechtsgrundlagen:

  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • BauGB (Baugesetzbuch)
  • ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung)

dazu vorhandene Literatur:

  • Köhne, Manfred: Landwirtschaftliche Taxationslehre
  • Kleiber, Simon, Weyers: Verkehrswertermittlung von Grundstücken
  • Kleiber, Wolfgang: Wertermittlungsrichtlinien 2006
  • Fassbender, Hötzel, Lukanow: Landpachtrecht
  • HLBS Handbuch für den landwirtschaftlichen Sachverständigen
  • Sander, Weber: Lexikon der Immobilienwertermittlung
  • KTBL: Betriebsplanung Landwirtschaft
  • Gabler: Wirtschaftslexikon
  • Fischer, Lorenz, Biederbeck, Astl: Verkehrswertermittlung von Grundstücken
  • Bundesamt für Statistik, verschiedene Statistiken, Preise, Indizes
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Deckungsbeiträge, Durchschnittsergebnisse
  • HLBS: Eingriffe in das Eigentum
  • Karg, Praxisleitfaden: Eingriffe in das Eigentum
  • Stephany, HLBS: Verflechtung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe
  • Fischer, Lorenz: Neue Fallstudien zur Wertermittlung
  • HLBS: Unterlagen zum Spezialseminar Existenzgefährdung
  • HLBS: Leitfaden Existenzgefährdung in der Landwirtschaft

Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat dazu in einem Urteil (vom 14.04.2010 9 A 13/08 Neubau der Autobahn A 61 von der Anschlussstelle Kaldenkirchen bis zur deutsch-niederländischen Grenze) konstatiert: „Die Planfeststellungsbehörde kann regelmäßig auch ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass ein Straßenbauvorhaben nicht zu einer Existenzgefährdung oder gar Existenzvernichtung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs führt, wenn der Verlust an Eigentumsflächen oder von langfristig gesicherten Pachtflächen einen Anhaltswert von fünf Prozent der Betriebsfläche nicht überschreitet.”

Existenzfähigkeit

Der Betrieb muss existenzfähig sein. Eine Existenzgefährdung kann nur entstehen, wenn ein Betrieb angetroffen wird, der für den Betriebsinhaber und seine Familie eine taugliche Lebensgrundlage darstellt. Das BVerwG hat im o. g. Urteil ausgeführt, dass die Begutachtung der Frage, ob tatsächlich eine existenzgefährdende oder –vernichtende Landinanspruchnahme gegeben ist, „nach objektiven betriebswirtschaftlichen Maßstäben durchzuführen” ist. Relevant dafür, ist die „Aussicht auf eine längerfristige Existenz“ für den Betrieb. Die Existenzfähigkeit wird bestätigt, wenn Betriebsgewinne erwirtschaftet werden, und eine damit einhergehende Eigenkapitalbildung möglich ist. Dies muss längerfristig erkennbar sein. Urteile aus den Jahren 2010 und 2011 werten hinsichtlich der Existenzfähigkeit aber auch eine „bescheidene Lebensführung“ positiv, wenn der Betriebsinhaber darlegen kann, dass er „von seiner Hände Arbeit“ lebt, (BVerwG 14.04.2010 9 A 13/08; BayVGH 24.11.2010 8 A 10.4024; OVG NRW 13.04.2011 11 D 37/10.AK).