Honorar

Gerichtsgutachten:
Abrechnung nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/

Honorar auf Stundenbasis:
Je nach Auftragsvolumen, Schwierigkeit richtet sich die Vergütung.

Honorar zum Festpreis:
Je nach Auftragsvolumen, Schwierigkeit unterbreite ich Ihnen gern ein Angebot zum Festpreis. Fahrtkosten: Diese nehmen in der Regel den kleinsten Anteil an den Gesamtkosten zur Gutachtenerstattung ein. Daher spielen diese (und damit die Entfernung), insbesondere bei größeren Gutachtenaufträgen, erfahrungsgemäß eine eher untergeordnete Rolle.

Angebot:
Schildern Sie mir doch einfach Ihr Anliegen, vielleicht per E-Mail oder telefonisch und ich unterbreite Ihnen gern ein Angebot zur Gutachtenerstattung!